Infos für Kampfrichter vom Bezirksschwimmverband
Was sind eigentlich Kampfrichter
Für einen Wettkampf im Schwimmsport wird zunächst einmal ein Schiedsrichter benötigt, wie bei vielen anderen Sportarten auch. Und genau wie bei vielen anderen Sportarten auch passieren bei einem Schwimmwettkampf zu viele verschiedene Dinge gleichzeitig als das ein einziger oder auch mehrere Schiedsrichter sie alle im Auge behalten könnten.
Um einen Schiedsrichter bei seiner Arbeit, der Durchführung eines Wettkampfes, zu unterstützen und damit einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden Kampfrichter benötigt. Der DSV (Deutscher Schwimmsport Verband) hat sich dazu sehr genau überlegt welche Aufgaben bei der Durchführung eines Wettkampfs in die Hände von Kampfrichtern gelegt werden.
Die verschiedenen Aufgaben von Kampfrichtern sind
Kampfrichter | Aufgabe | Mindestalter | Anzahl1) |
---|---|---|---|
Zeitnehmer (ZN) |
| 14 Jahre | 8 2) |
Wenderichter |
| 14 Jahre | 4 2) |
Zielrichter |
| 14 Jahre | 3 2) |
Schwimmrichter (SR) |
| 14 Jahre | 2 |
Starter (ST) |
| 16 Jahre | 1 |
Auswerter (AW) |
| 16 Jahre | 1 |
Sprecher 3) (SPR) |
| 16 Jahre | 1 |
1) Mindestanzahl bei Wettkämpfen mit 6 Bahnen.
2) Einschließlich eines Obmannes (O): ZNO und WRO.
3) Der Sprecher muss kein Kampfrichter sein.
Das sind viele Aufgaben die auf viele Schultern verteilt werden müssen.
Zum Beispiel für einen normalen Wettkampf in einen Schwimmbad mit 6 Bahnen wird ein Schiedsrichter und noch 20 weitere Personen benötigt, die einen Job als Kampfrichter übernehmen:
Und woher kommen alle diese Kampfrichter?
Jeder Verein verpflichtet sich mit der Anmeldung zu einem Wettkampf, eigene Kampfrichter zur Verfügung zu stellen. Wie viele das sind, hängt von der Anzahl der gemeldeten Schwimmer bzw. der Anzahl der Starts ab, die der Verein meldet. Das sind in der Regel zwischen ein und drei Personen, die zu jedem Wettkampf neben den Trainern und Betreuern zusätzlich als Kampfrichter eingeplant werden müssen. Sie sind fester Bestandteil eines jeden Wettkampfes, der ohne sie gar nicht ausführbar wäre. Deshalb gilt die Bereitstellung von Kampfrichtern für die Vereine als Verpflichtung und sofern ein Verein diese Verpflichtung nicht erfüllt, wird dies mit empfindlichen Strafgebühren belegt.
Auch hier gilt der Grundgedanke der einen Verein trägt, nämlich die Arbeit auf möglichst viele Schultern zu verteilen. So sind die Aufgaben für den einzelnen gering und der Spaß am Schwimmsport bleibt nicht auf der Strecke.
In der SGS haben wir im Moment etwa 30 ausgebildete Kampfrichter, trotzdem sind wir stets bemüht neue Leute die Spaß am Schwimmsport haben zu gewinnen.
Kontakt
Bei Fragen oder auch Interesse an einer Ausbildung zum Kamfprichter könnt ihr gerne unseren Kampfrichterobmann ansprechen